Dem suspendierten Landrat des Landkreises Göttingen droht ein Prozess vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Göttingen: Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat Anklage wegen Untreue erhoben, wie sie am Freitag, 30. Oktober, mitteilte. Im Mittelpunkt steht die Miete für eine Berufsschule in Osterode. Bis zum Abschluss des Verfahrens gilt die Unschuldsvermutung.
Berufsschule seit 1998 angemietet
Im Mai 1998 schloss der damalige Landkreis Osterode nach Angaben der Staatsanwaltschaft mit einer Wohnungsbaugesellschaft, an der der Landkreis als Mitgesellschafter beteiligt ist, einen Mietvertrag über die Berufsbildende Schule II in Osterode/Leege. Der Vertrag lief bis zum 31. März 2023. Der Landkreis Göttingen war als Rechtsnachfolger verpflichtet, monatlich 10,12 Euro Miete pro Quadratmeter zu zahlen.
Zwischen der Wohnungsbaugesellschaft und dem Vorgänger des Angeschuldigten wurde ab dem 1. April 2023 für fünf Jahre eine neue Miete von 4,95 Euro pro Quadratmeter vereinbart. Noch bevor diese Absenkung in Kraft trat, wandte sich der Geschäftsführer der Gesellschaft an den Landrat. Er berief sich laut Staatsanwaltschaft auf eine mündliche Übereinkunft zwischen beiden, wonach die Miete ab April 2023 acht Euro pro Quadratmeter betragen sollte.
Vorwurf: 1,64 Millionen Euro Mehrkosten
Wenige Tage später soll der Landrat als Hauptverwaltungsbeamter des Landkreises mit dem Geschäftsführer einen zweiten Änderungsvertrag geschlossen haben. Damit sei die Miete von 4,95 auf 8,00 Euro pro Quadratmeter erhöht worden. Eine tatsächliche oder rechtliche Notwendigkeit soll es dafür nach Auffassung der Anklagebehörde nicht gegeben haben. Monatlich ergibt sich daraus ein Mehrbetrag von 27.320,37 Euro, über die fünf Jahre insgesamt 1.639.222,20 Euro.
Vor der Unterschrift soll der Landrat weder das Beteiligungsmanagement des Landkreises noch Fachleute der Verwaltung oder andere sachkundige Personen mit einer Prüfung beauftragt haben. Außerdem soll er sich über eine ihm bekannte Empfehlung des Fachbereichs Gebäudemanagement vom Februar 2021 hinweggesetzt haben. Danach sollte für das Gebäude eine Kaltmiete zwischen drei und fünf Euro pro Quadratmeter angestrebt werden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, ein rechtlich gesichertes, günstigeres Zahlungsprogramm für den Landkreis willentlich aufgegeben und die erhebliche Mehrbelastung des Kreishaushalts billigend in Kauf genommen zu haben.
Angeschuldigter: Alte Miete sei nicht marktüblich gewesen
Der Angeschuldigte hat sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft dahin eingelassen, es hätten erhebliche Zweifel an der Marktüblichkeit der geringeren Miete sowie die konkrete Gefahr einer verdeckten Gewinnausschüttung zugunsten des Landkreises als Gesellschafter bestanden. Der Fall sei so eindeutig gewesen, dass eine weitere Prüfung aus seiner Sicht zu keinem anderen Ergebnis geführt hätte. Um eine gesetzeskonforme Lage herzustellen, habe der Mietvertrag zwingend korrigiert oder nachverhandelt werden müssen. Die Miete von 4,95 Euro pro Quadratmeter sei „schlicht und einfach nicht marktüblich“ gewesen.
Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nach der Erläuterung der Staatsanwaltschaft vor, wenn eine Gesellschaft Geschäfte zu Bedingungen abschließt, die substanziell von marktüblichen Konditionen abweichen. Fließt dem Eigentümer der Gesellschaft so ein verdeckter wirtschaftlicher Vorteil zu, kann das steuerrechtliche Fragen aufwerfen.
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