In einem Paket aus Österreich an einen Mann aus Hannover hat der Zoll drei Cannabis-Setzlinge entdeckt.
Beschäftigte des Hauptzollamts Hannover kontrollierten das Paket am Dienstag, 3. November 2026. Laut der Behörde können die Zollbehörden auch innerhalb der Europäischen Union stichprobenartig in Pakete schauen.
Zoll: Setzlinge fallen unter das Einfuhrverbot
Der Versand solcher Setzlinge bleibt nach Angaben des Hauptzollamts auch nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes verboten. Anders als Vermehrungsmaterial wie Samen seien die Setzlinge bereits Cannabispflanzen und fielen damit unter das Einfuhrverbot.
„Werden Waren entgegen einer Verbotsvorschrift versucht einzuführen, handelt es sich um einen Bannbruch. Meine Kolleginnen und Kollegen leiteten daher umgehend ein Strafverfahren ein“, sagte Pressesprecherin Joline Kassner. Für den Mann gilt die Unschuldsvermutung.
Bei Bestellungen zählt das Stadium der Pflanze
Bei Bestellungen im Internet ist laut Hauptzollamt besonderes Augenmerk gefordert: Auch wenn eine Website von einem Steckling statt von einem Setzling spreche, entscheide letztendlich das tatsächliche Stadium der Pflanze.
„Statt der Setzlinge wird der Empfänger nun Post vom Zoll im Briefkasten finden“, sagte Kassner.
Bildquellen
- Drehleiterfahrzeug der Feuerwehr Hannover: Marco Radke
- Beutel mit mutmaßlichem Cannabis und Kartons in einem offenen Schrank: Zollfahndungsamt Hannover
- Nähnadel in einem Schokoriegel: Polizeidirektion Hannover (Ausschnitt)
- Anzeigetafel im Hauptbahnhof Hannover: JoachimKohler-HB, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons (Ausschnitt)
- Drei Cannabis-Setzlinge beim Hauptzollamt Hannover: Hauptzollamt Hannover
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