LUH-Strafrechtlerin ist Mitinitiatorin einer Erklärung zum Rechtsstaat

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Knapp 200 Kolleginnen und Kollegen haben inzwischen eine Erklärung unterzeichnet, die eine Professorin der Leibniz Universität Hannover mitverfasst hat. Prof. Dr. Susanne Beck vom Kriminalwissenschaftlichen Institut der Universität (LUH) hat die „Erklärung aus der Strafrechtswissenschaft zur Bedeutung von Rechtsstaat, Demokratie und Unabhängigkeit der Wissenschaft“ gemeinsam mit fünf weiteren Professorinnen aus ganz Deutschland verfasst. Unter den Unterzeichnenden sind nach Angaben der Universität zehn weitere Angehörige der Juristischen Fakultät der LUH.

Kritik an Gerichten ja, Delegitimierung nein

Die Unterzeichnenden schreiben aus der Sicht eines Fachs, das unmittelbar mit staatlicher Gewalt, individueller Freiheit und staatlicher Sanktion zu tun hat. Menschenwürde, die Bindung aller staatlichen Gewalt an die Grundrechte, Gesetzmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit staatlichen Strafens, die Unschuldsvermutung und unabhängige Gerichte seien unverzichtbare Voraussetzungen einer freiheitlichen Rechtsordnung. Kritik an Gerichten gehöre zur rechtsstaatlichen Öffentlichkeit, ihre pauschale Delegitimierung untergrabe dagegen die Voraussetzungen rechtsstaatlicher Konfliktlösung. Als aktuelles Beispiel nennen sie die Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof und dort tätige Personen.

Die Erklärung unterstreicht auch die Verantwortung der Universitäten. Forschung und Lehre brauchten institutionelle Unabhängigkeit, eine angemessene und planbare Finanzierung sowie Schutz vor politischer Erwartungskonformität. Die juristische Ausbildung solle zu eigenständiger Urteilsbildung befähigen und für die rechtsstaatlichen Voraussetzungen juristischen Handelns sensibilisieren.

„Öffentlich Verantwortung übernehmen“

„Unsere gemeinsame Erklärung macht sichtbar, dass die Unterzeichnenden aus der Strafrechtswissenschaft sich für zentrale Grundwerte unserer Gesellschaft über fachliche und politische Differenzen hinweg positionieren und öffentlich Verantwortung übernehmen“, sagt Beck. Man hoffe, so die Professorin, dass die Erklärung Menschen innerhalb und außerhalb der Universitäten erreiche und ermutige.

Als besonderen Erfolg würde Beck es werten, wenn die Erklärung innerhalb des Fachs neue Gespräche, Kooperationen und weitere Initiativen anstoße. „Wir sollten als Rechtswissenschaft gemeinsam handlungsfähig sein, wenn es – wie derzeit – für den Rechtsstaat darauf ankommt.“

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