Bei Verstößen gegen das Wohnraumschutzgesetz sollen in Niedersachsen künftig bis zu 500.000 Euro Bußgeld drohen, bisher liegt die Obergrenze bei 50.000 Euro. Das Kabinett hat am Dienstag, 3. November 2026, einen Gesetzentwurf zur Verbandsbeteiligung freigegeben, teilte die Niedersächsische Staatskanzlei mit. Geändert werden sollen das Niedersächsische Wohnraumschutzgesetz und das Zweckentfremdungsverbotsgesetz. In Hannover gilt seit Freitag, 11. Juli 2025, bereits eine eigene Zweckentfremdungssatzung.
„Wir wollen, dass Wohnraum zum Wohnen genutzt wird, statt zu verfallen oder rechtswidrig zweckentfremdet zu werden“, sagt Wirtschafts- und Bauminister Grant Hendrik Tonne. Die Landesregierung nennt als Ziele, vorhandenen Wohnraum besser zu schützen, Leerstände und Zweckentfremdung wirksamer zu bekämpfen und Sozialleistungsmissbrauch zu erschweren.
Daten von Energie- und Wasserversorgern
Kommunen sollen künftig einfacher Informationen zwischen Behörden austauschen und bei konkreten Anhaltspunkten Daten von Energie- und Wasserversorgern einholen können. Abmeldungen von Amts wegen sollen sie an Familienkassen weitergeben können. So sollen laut Landesregierung möglicher Sozialleistungsmissbrauch und Missstände in Problemimmobilien schneller erkannt werden. Auch sollen Gemeinden Eigentümer ausdrücklich zur Instandsetzung von Gemeinschaftsflächen wie Treppenhäusern, Aufzügen und Außenanlagen verpflichten können.
Treuhänder bei Sanierung und Leerstand
Neu ist der Treuhänder. Kommen Eigentümer behördlichen Sanierungsanordnungen für mehrere Wohnungen oder wesentliche Teile einer Liegenschaft nicht nach, sollen Kommunen ihn einsetzen können. Er soll die erforderlichen Maßnahmen an ihrer Stelle umsetzen, die Kosten müssten die Eigentümer tragen. Gemeinden mit Wohnraummangel sollen einen Treuhänder auch bei leerstehenden Wohnungen einsetzen können, wenn Eigentümer einem Wohnungsnutzungsgebot nicht nachkommen.
Register für Kurzzeitvermietungen
Gemeinden mit Wohnraummangel sollen per Satzung ein elektronisches Registrierungsverfahren einführen können. Anbieter müssten ihre Unterkünfte dann registrieren, bevor sie diese über Online-Plattformen anbieten. Auch die Plattformen sollen stärker in die Kontrolle einbezogen werden. Das Land will die Kommunen bei der Einführung mit insgesamt bis zu 300.000 Euro über drei Jahre unterstützen.
Was in Hannover schon gilt
Die Landeshauptstadt beschreibt sich als Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt, ihr Rat beschloss das Verbot am Donnerstag, 26. Juni 2025. Nach Angaben der Stadt wird Wohnraum unter anderem zweckentfremdet, wenn er mehr als zwölf Wochen im Kalenderjahr tage- oder wochenweise gegen Entgelt vermietet wird, etwa als Ferienwohnung über Airbnb oder als Monteurswohnung, oder wenn er mindestens sechs Monate ununterbrochen leer steht. Dafür ist eine Genehmigung nötig.
Beschlossen sind die Änderungen des Landes noch nicht, der Entwurf geht zunächst in die Verbandsbeteiligung. Fragen zur Hannoveraner Satzung beantwortet das Team Zweckentfremdung im Fachbereich Planen und Stadtentwicklung unter Telefon 0511 168-31615.
Bildquellen
- symbolbild-sanierungsbeduerftiges-wohnhaus: Tvabutzku1234 via Wikimedia Commons
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