Niedersachsen: Dritte Kraft in Kindergartengruppen soll ab 2036 Pflicht werden

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Kindergartengruppen mit mindestens 19 belegten Plätzen sollen in Niedersachsen ab August 2036 verpflichtend eine dritte Kraft bekommen.

Das Kabinett stimmte am Dienstag, 3. November 2026, einem Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege zu und gab ihn für die Verbandsbeteiligung frei, wie die Niedersächsische Staatskanzlei mitteilte. Die Pflicht gilt laut Entwurf auch für entsprechende altersstufenübergreifende Gruppen.

Außerdem sollen die rund 290 Millionen Euro jährlich, die die Kita-Träger seit Jahresbeginn zusätzlich erhalten, dauerhaft gesetzlich abgesichert werden. Die Vereinbarung dazu mit den kommunalen Spitzenverbänden läuft zum Samstag, 31. Juli 2027, aus.

Stufenplan für die dritte Kraft laut GesetzentwurfSonntag, 1. August 2027Land zahlt Finanzhilfe für bis zu 20 Wochenstunden zu 100 Prozent, in Gruppen mit mindestens 19 belegten Plätzen und mehr als sechs Stunden Kernzeit an fünf TagenMontag, 1. August 2033Mindestumfang an Kernzeit entfälltDienstag, 1. August 2034Finanzhilfe für bis zu 30 WochenstundenMittwoch, 1. August 2035Finanzhilfe im vollen Umfang der WochenarbeitszeitFreitag, 1. August 2036Dritte Kraft wird verpflichtend

Gruppenpauschalen statt Einzelberechnung

Die bisherige personenbezogene Berechnung der Landesmittel soll durch Gruppenpauschalen und pauschalierte Zuschläge ersetzt werden, die entsprechend der Tarifentwicklung im Sozial- und Erziehungsdienst angepasst werden. Kräfte, die bislang über befristete Förderrichtlinien finanziert wurden, sollen künftig als dritte Kräfte über die Finanzhilfe bezahlt werden.

„Mit den geplanten Änderungen entlasten wir die Träger von Bürokratie und geben ihnen Raum für Pädagogik.“Julia Willie Hamburg, Kultusministerin

Gestrichen werden sollen Berichtspflichten zur Randzeit und zur Ergänzungszeit sowie das Sonderkonzept für Kitas mit mehr als sieben gleichzeitig anwesenden Kernzeitgruppen. Für Quereinsteiger ohne spezifisch pädagogische Ausbildung will das Land die Einzelfallzulassung ausweiten.

Sprachförderung und Inklusion

Für Sprachbildung, Sprachförderung und Fachberatung soll das Land laut Staatskanzlei zusätzlich fünf Millionen Euro bereitstellen; die örtlichen Träger sollen die Mittel flexibel einsetzen können, auch für zusätzliche pädagogische Kräfte und Qualifizierung. Für Kinder mit Behinderung soll eine Hinwirkungspflicht der Kita-Träger ins Gesetz kommen. Neu vorgesehen ist ein Zuschlag für Beschäftigte, die über das Budget für Arbeit gefördert werden.

Bis zu 507 Millionen Euro im Jahr

Kita-Novelle würde das Land 2028 bis 2030 jeweils mehr als 450 Millionen Euro kostenAngaben in Millionen Euro1892027456202847720295072030Daten: Niedersächsische Staatskanzlei

Nach aktuellen Berechnungen sind das zusammen rund 1,63 Milliarden Euro. Davon sind laut Staatskanzlei 1,17 Milliarden Euro bereits im Haushaltsentwurf veranschlagt. Für die verbleibenden rund 456 Millionen Euro könnten nach aktueller Planung Ausgabereste aus 2026 im Bereich Kita-Finanzhilfe genutzt werden, dazu sollen Bundesmittel aus dem geplanten Gesetz zur Verbesserung von Startchancen von Kindern kommen.

Der Entwurf geht nun in die Verbandsbeteiligung. Der erste im Entwurf genannte Schritt für die dritten Kräfte soll am Sonntag, 1. August 2027, greifen.

Bildquellen

  • Kindertagesstätte in Leiferde: Okernick

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