Kindergartengruppen mit mindestens 19 belegten Plätzen sollen in Niedersachsen ab August 2036 verpflichtend eine dritte Kraft bekommen.
Das Kabinett stimmte am Dienstag, 3. November 2026, einem Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege zu und gab ihn für die Verbandsbeteiligung frei, wie die Niedersächsische Staatskanzlei mitteilte. Die Pflicht gilt laut Entwurf auch für entsprechende altersstufenübergreifende Gruppen.
Außerdem sollen die rund 290 Millionen Euro jährlich, die die Kita-Träger seit Jahresbeginn zusätzlich erhalten, dauerhaft gesetzlich abgesichert werden. Die Vereinbarung dazu mit den kommunalen Spitzenverbänden läuft zum Samstag, 31. Juli 2027, aus.
Gruppenpauschalen statt Einzelberechnung
Die bisherige personenbezogene Berechnung der Landesmittel soll durch Gruppenpauschalen und pauschalierte Zuschläge ersetzt werden, die entsprechend der Tarifentwicklung im Sozial- und Erziehungsdienst angepasst werden. Kräfte, die bislang über befristete Förderrichtlinien finanziert wurden, sollen künftig als dritte Kräfte über die Finanzhilfe bezahlt werden.
Gestrichen werden sollen Berichtspflichten zur Randzeit und zur Ergänzungszeit sowie das Sonderkonzept für Kitas mit mehr als sieben gleichzeitig anwesenden Kernzeitgruppen. Für Quereinsteiger ohne spezifisch pädagogische Ausbildung will das Land die Einzelfallzulassung ausweiten.
Sprachförderung und Inklusion
Für Sprachbildung, Sprachförderung und Fachberatung soll das Land laut Staatskanzlei zusätzlich fünf Millionen Euro bereitstellen; die örtlichen Träger sollen die Mittel flexibel einsetzen können, auch für zusätzliche pädagogische Kräfte und Qualifizierung. Für Kinder mit Behinderung soll eine Hinwirkungspflicht der Kita-Träger ins Gesetz kommen. Neu vorgesehen ist ein Zuschlag für Beschäftigte, die über das Budget für Arbeit gefördert werden.
Bis zu 507 Millionen Euro im Jahr
Nach aktuellen Berechnungen sind das zusammen rund 1,63 Milliarden Euro. Davon sind laut Staatskanzlei 1,17 Milliarden Euro bereits im Haushaltsentwurf veranschlagt. Für die verbleibenden rund 456 Millionen Euro könnten nach aktueller Planung Ausgabereste aus 2026 im Bereich Kita-Finanzhilfe genutzt werden, dazu sollen Bundesmittel aus dem geplanten Gesetz zur Verbesserung von Startchancen von Kindern kommen.
Der Entwurf geht nun in die Verbandsbeteiligung. Der erste im Entwurf genannte Schritt für die dritten Kräfte soll am Sonntag, 1. August 2027, greifen.
Bildquellen
- Kindertagesstätte in Leiferde: Okernick
Nachrichten, Warnungen und Termine aus Hannover und der Region: Folgen Sie der Hannoverschen Rundschau auf Instagram und Facebook.
Auf Instagram folgenAuf Facebook folgenSie lesen gern lokale Nachrichten aus der Region Hannover? Wählen Sie die Hannoversche Rundschau bei Google als bevorzugte Quelle. Dann sehen Sie unsere Meldungen unter „Schlagzeilen“ häufiger.
Hannoversche Rundschau bei Google bevorzugen