Niedersachsen: Kabinett schickt Novelle des Denkmalschutzgesetzes in den Landtag

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Zeitgemäße Nutzungen von Kulturdenkmalen in Niedersachsen sollen leichter werden. Das Kabinett hat am Dienstag, 3. November 2026, den Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes angenommen, teilte die Niedersächsische Staatskanzlei mit. Im nächsten Schritt wird er dem Landtag übergeben.

Die Novelle soll laut Landesregierung Zuständigkeiten klarer regeln, Verfahren transparenter gestalten und Bürokratie abbauen. Aus der Verbandsbeteiligung haben sich einige Anpassungen am Entwurf ergeben.

Keine Trennung mehr zwischen Einzel- und Gruppendenkmalen

Künftig soll nicht mehr zwischen Einzeldenkmalen und Gruppendenkmalen (Ensembleschutz) unterschieden werden. Die Landesregierung will so komplizierte Abgrenzungsfragen vermeiden. Der Begriff der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit soll durch die allgemeine Zumutbarkeit als Grenze der Erhaltungspflicht ersetzt werden, eine Sonderregelung für die öffentliche Hand wäre laut Mitteilung nicht mehr erforderlich.

Auflagen, Bedingungen und Anordnungen sollen sich unmittelbar auf die denkmalbegründenden Merkmale eines Kulturdenkmals beziehen müssen. Das soll laut Landesregierung behördliche Entscheidungen nachvollziehbarer machen und die Rechtssicherheit für Eigentümer und Bauherren stärken.

Weniger Fälle für das Ministerium

Die unteren Denkmalschutzbehörden, in der Regel die Kommunen, sollen genehmigte oder angeordnete Maßnahmen an Kulturdenkmalen künftig dem Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege anzeigen müssen, damit das Denkmalverzeichnis laufend aktualisiert wird. Im Gegenzug soll ihre Pflicht gestrichen werden, für ihr Gebiet Auszüge aus dem Verzeichnis zu führen.

Der Kreis der Maßnahmen von besonderer Bedeutung soll auf Abbrüche und Maßnahmen an besonders herausragenden Denkmalen begrenzt werden. Dadurch verringere sich die Zahl der Fälle deutlich, in denen das Einvernehmen des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur als oberster Denkmalschutzbehörde erforderlich ist.

„Die Anpassungen des Denkmalschutzgesetzes schaffen mehr Klarheit für Eigentümerinnen und Eigentümer und stärken die Akzeptanz des Denkmalschutzes“, sagt Kulturminister Falko Mohrs.

Die genannten Punkte sind laut Mitteilung nur ein Teil der geplanten Novelle. Einen Überblick über die wesentlichen Änderungen gibt das Ministerium für Wissenschaft und Kultur.

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