Staatsgerichtshof: CDU-Abgeordnete streiten mit Land um Akten im Fall Yashar G.

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Fünf CDU-Abgeordnete streiten vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof mit der Landesregierung um Akten zum Fall eines Staatsanwalts aus Hannover. Ihre Anträge gingen am Donnerstag, 29. Oktober 2026, bei dem Gericht ein, wie der Staatsgerichtshof am Dienstag, 3. November 2026, mitteilte. Über den Eilantrag wird am Montag, 14. Dezember 2026, mündlich verhandelt.

Verhandlung am Staatsgerichtshof
WannMontag, 14. Dezember 2026, 9 UhrWoSaal 1010 des Landgerichts Bückeburg, Herminenstraße 31WorüberAntrag auf Erlass einer einstweiligen AnordnungAktenzeichenStGH 2/26 (Organstreitverfahren), StGH 3/26 (einstweilige Anordnung)

Der Streit betrifft den 26. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Er befasse sich mit der Aufarbeitung des Falls des „korrupten Staatsanwalts Yashar G.“ aus Hannover und habe am Montag, 1. Juni 2026, die Vorlage umfangreicher Akten beschlossen, tragen die Abgeordneten laut der Mitteilung des Gerichts vor.

Vorwurf: Akten nur zum Teil vorgelegt und geschwärzt

Das untersucht der Ausschuss

Der Landtag setzte den Ausschuss am Mittwoch, 27. Mai 2026, auf Antrag der CDU-Fraktion ein. Sein Titel lautet „‚Justizskandal‘ in Hannover im Verantwortungsbereich von Justizministerin Wahlmann sowie mögliche Informationsabflüsse in niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang mit organisierter Drogen- und Bandenkriminalität“. Der Auftrag nennt elf Punkte, darunter die Einstellung und den Einsatz des Staatsanwalts, die Drogenverfahren „Belarus“ und „Adios“ und die Unterrichtung des Landtags und seiner Ausschüsse über diese Verfahren.

Dem Ausschuss gehören 14 Abgeordnete an: sechs von der SPD, fünf von der CDU, zwei von den Grünen und einer von der AfD. Den Vorsitz hat Jan Schröder (SPD), Stellvertreter ist Christoph Plett (CDU). Die nächsten Sitzungen sind für Donnerstag, 5., Donnerstag, 12., und Freitag, 20. November 2026, angesetzt.

Das Landgericht Hannover verurteilte den Staatsanwalt am Freitag, 20. März 2026, zu achteinhalb Jahren Haft. Gegen das Urteil wurde laut Einsetzungsantrag der CDU-Fraktion vom 21. April 2026 Revision eingelegt. Das Justizministerium sprach in seiner Antwort auf eine Landtagsanfrage vom 31. Juli 2026 von einem „erstinstanzlich verurteilten“ Staatsanwalt.

Was die Verfassung zur Aktenvorlage sagt

Verlangt mindestens ein Fünftel der Ausschussmitglieder Akten, muss die Landesregierung sie nach Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung „unverzüglich und vollständig“ vorlegen. Bei 14 Mitgliedern sind das mindestens drei Abgeordnete. Ablehnen darf die Regierung das nur aus drei Gründen: wenn ihre Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung wesentlich beeinträchtigt würden oder wenn das Bekanntwerden von Tatsachen dem Land oder dem Bund schaden oder schutzwürdige Interessen Dritter verletzen könnte. Die Entscheidung muss sie begründen. An dieser Stelle setzt der Vorwurf der Abgeordneten an: Die Schwärzungen seien nicht ausreichend begründet.

Zwei Verfahren, ein Termin

Die Abgeordneten führen zwei Verfahren. Das Organstreitverfahren StGH 2/26 soll klären, ob die Landesregierung die Rechte der Abgeordneten verletzt hat. Der Staatsgerichtshof entscheidet in solchen Verfahren über den Umfang der Rechte und Pflichten oberster Landesorgane und anderer Beteiligter mit eigenen Rechten aus der Verfassung. Der Eilantrag StGH 3/26 soll nach Darstellung der Abgeordneten schwere Nachteile abwenden: Der Ausschuss habe bereits mit Zeugenvernehmungen begonnen und könne die weiteren ohne die Akten nicht sachgerecht vorbereiten. Am 14. Dezember verhandelt der Staatsgerichtshof über den Eilantrag.

Die mündliche Verhandlung beginnt am Montag, 14. Dezember 2026, um 9 Uhr in Bückeburg (Niedersächsischer Staatsgerichtshof, StGH 2/26 und StGH 3/26).

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