In einer Putenhaltung im Landkreis Aurich ist die Geflügelpest festgestellt worden, das Land ruft alle Geflügelhalter zu besonderer Wachsamkeit auf.
Betroffen ist ein Bestand mit rund 6.000 Putenhennen, wie das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium am Dienstag, 3. November 2026, mitteilte. Das Friedrich-Loeffler-Institut habe den Nachweis des hochpathogenen Virus vom Subtyp H5N1 an diesem Tag bestätigt. Laut Ministerium ist es der erste bestätigte Fall in einem größeren Geflügelhaltungsbetrieb in Niedersachsen im Herbst 2026.
Die Region Hannover hatte zuletzt am Donnerstag, 30. Oktober 2025, eine Aufstallungspflicht für Geflügel angeordnet und sie zum Freitag, 3. April 2026, wieder aufgehoben.
Sperrzone um den Betrieb
Das Veterinäramt des Landkreises Aurich habe die nötigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuche eingeleitet, schreibt das Ministerium. Um den Betrieb werde eine Sperrzone eingerichtet, für Geflügelhaltungen darin gälten besondere Schutz- und Überwachungsmaßnahmen. Die Einzelheiten gebe die Veterinärbehörde per Allgemeinverfügung bekannt.
Nach einer ruhigeren Phase im Sommer nehmen die Nachweise bei Wildvögeln in Niedersachsen laut Ministerium wieder zu. Zuletzt sei das Virus bei mehreren Wildvögeln in den Landkreisen Cuxhaven und Emsland sowie in Geflügelbeständen in Schleswig-Holstein festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut habe das Risiko eines Eintrags in Geflügelhaltungen zuletzt als moderat eingeschätzt und mit zunehmenden Wasservogelansammlungen und dem Vogelzug ein steigendes Risiko erwartet.
Der Appell des Ministeriums an Geflügelhalter
- Wildvögel fernhalten: Futter, Einstreu und Tränkwasser unzugänglich machen, kein Oberflächen- oder Regenwasser tränken, das Wildvögel erreichen können
- Zutritt beschränken: nur unbedingt erforderliche Personen, betriebseigene Schutzkleidung und Schuhe, Hygieneschleuse
- Kontakte minimieren: Geräte, Fahrzeuge und Kadaverbehälter nicht mit anderen Haltungen teilen, Fahrzeuge und Geräte vor dem Einsatz anderswo reinigen und desinfizieren
- Tiere überwachen: erhöhte Sterblichkeit, weniger Futter- oder Wasseraufnahme, geringere Legeleistung oder andere Krankheitsanzeichen unverzüglich tierärztlich abklären und dem Veterinäramt melden
- Biosicherheitskonzept prüfen: betriebliche Regeln aktualisieren und von allen Beschäftigten umsetzen lassen
Die Pflicht, sich vor biologischen Gefahren zu schützen, gilt laut Ministerium ausdrücklich auch für Klein- und Hobbyhaltungen sowie Rassegeflügelzuchten. Für größere Haltungen ist ein betriebsindividueller Biosicherheitsmanagementplan außerdem Voraussetzung für vollständige Leistungen der Niedersächsischen Tierseuchenkasse. Mängel könnten sich auf Entschädigungen auswirken.
Das Risiko für die Allgemeinbevölkerung ist nach Einschätzung des Ministeriums derzeit gering. Kontakt zu kranken oder verendeten Wildvögeln sollte man dennoch vermeiden. Auffällige oder tot aufgefundene Wildvögel sind dem zuständigen Veterinäramt zu melden.
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