Verwaltungsgericht Hannover: Salzabwasser-Erlaubnis für Kaliwerk Giesen rechtswidrig

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Die Erlaubnis, Salzabwasser aus dem Kaliwerk Siegfried-Giesen in die Innerste zu leiten, ist laut Verwaltungsgericht Hannover rechtswidrig. Bis der Mangel behoben ist, ist sie nach dem Urteil nicht vollziehbar. Das Gericht sieht Mängel bei der Prüfung, welche Folgen die Einleitung für das Schutzgebiet „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ hat.

Die 9. Kammer gab mit dem Urteil vom Dienstag, 3. November 2026, einer Klage des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Niedersachsen (BUND), teilweise statt, wie das Verwaltungsgericht Hannover am Donnerstag, 5. November 2026, mitteilte. Die Erlaubnis stammt vom Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) und datiert vom Dienstag, 29. Januar 2019. Sie gestattet der K+S AG, salzhaltiges Abwasser in die Innerste einzuleiten, das bei der geplanten Wiederinbetriebnahme des Hartsalzwerks im Landkreis Hildesheim anfallen wird.

Das Urteil zum Salzabwasser
GerichtVerwaltungsgericht Hannover, 9. KammerUrteilDienstag, 3. November 2026, Az. 9 A 781/23KlägerBUND, Landesverband NiedersachsenErgebnisErlaubnis rechtswidrig und bis zur Behebung des Mangels nicht vollziehbar, aber nicht aufgehobenNächster SchrittDie Behörde kann die Prüfung nachholen, Berufung ist zugelassen

Schutzziele für die Leineaue fehlten laut Gericht

Nach Auffassung der Kammer genügt die FFH-Verträglichkeitsprüfung für das Natura-2000-Gebiet nicht den rechtlichen Anforderungen. Eine solche Prüfung setze voraus, dass für das konkrete Gebiet spezifische Erhaltungsziele festgelegt seien, an denen sich die Auswirkungen eines Vorhabens messen ließen. Das habe der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom Donnerstag, 16. Juli 2026, ausdrücklich klargestellt (C-27/25 und C-356/25).

Für die Leineaue lagen in einer Schutzgebietsverordnung festgelegte Erhaltungsziele zum maßgeblichen Zeitpunkt noch nicht vor, so das Gericht. Das war der Widerspruchsbescheid vom Freitag, 15. November 2019. Die Region Hannover wies das Gebiet erst mit Verordnung vom Dienstag, 30. März 2021, als Naturschutzgebiet aus.

Aus Sicht des Gerichts weist die Prüfung darüber hinaus methodische Defizite auf. Sie setze sich nicht hinreichend mit der Salzempfindlichkeit des dort auftretenden Lebensraumtyps und seiner charakteristischen Arten auseinander.

Beim Wasserrecht sieht die Kammer keinen Verstoß

Gegen wasserrechtliche Vorschriften verstößt die Erlaubnis laut Kammer nicht. Das Gericht hält sie für vereinbar mit dem wasserrechtlichen Verschlechterungsverbot und dem Zielerreichungsgebot.

Aufgehoben wird die Erlaubnis nicht. Nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz werde eine Entscheidung dann nicht aufgehoben, wenn der Fehler in einem ergänzenden Verfahren behoben werden könne, erklärt das Gericht. Mit dem Antrag auf Aufhebung blieb der BUND ohne Erfolg, im Übrigen wies die Kammer die Klage ab.

Behörde kann die Prüfung nachholen

Die Behörde hat damit laut Gericht die Möglichkeit, die FFH-Prüfung nachzuholen und insoweit erneut über die Erlaubnis zu entscheiden. Die Kammer ließ wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache die Berufung zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zu (Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom Dienstag, 3. November 2026, Az. 9 A 781/23).

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