Halde Ronnenberg soll abgedeckt werden: Einwendungen bis 10. November

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Die Halde am südlichen Stadtrand von Ronnenberg soll abgedeckt und anschließend begrünt werden. Das plant die Horizon Immobilien GmbH, teilt die Stadt Ronnenberg mit. Ziel ist es, dass weniger Haldenwasser ins Grundwasser und in umliegende Gewässer gelangt. Über das Vorhaben entscheidet das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in einem Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung. Wer betroffen ist, kann noch bis Dienstag, 10. November, Einwendungen erheben.

Beantragt hat das Vorhaben nach der Bekanntmachung des LBEG die Menke Umwelt Service Ronnenberg GmbH & Co. KG im Auftrag der Horizon Immobilien GmbH. Neben dem Schutz des Grundwassers soll die Begrünung nach den Angaben in der Bekanntmachung das Landschaftsbild und den Ortsrand aufwerten.

Boden und Bauschutt in mehreren Schichten

Als Abdeckmaterial sind Boden und Bauschutt vorgesehen. Von unten nach oben sieht das Konzept eine Ausgleichsschicht aus Bauschutt, eine Kontur-, eine Dichtungs- und eine Entwässerungsschicht sowie eine Rekultivierungsschicht mit Oberboden vor; im Bereich des südlichen Plateaus kommt für größere Gehölze eine Zwischenschicht hinzu. Darauf soll die Halde flächig begrünt werden. Eine Aufbereitungsanlage ist an der Halde nicht geplant, das Material soll direkt auf den Haldenkörper gebracht werden.

Im Schnitt sollen jährlich rund 90.000 Kubikmeter eingebaut werden. Für den Einbau des Materials gibt das LBEG etwa acht Jahre an. Hinzu kommt ein Jahr für die Rekultivierung des letzten Abschnitts, die Räumung der Baustelle und den Rückbau von Ausweichbuchten. Insgesamt wird mit rund neun Jahren Betrieb gerechnet.

Zwei bis drei Lastwagen pro Stunde

Gearbeitet werden soll ganzjährig montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr und samstags von 7 bis 13 Uhr. In dieser Zeit sind nach der Bekanntmachung etwa zwei bis drei Lastwagen pro Stunde zu erwarten, also vier bis sechs Fahrten. Angebunden werden soll die Baustelle über die bevorzugte Variante „grün“: vom Verbindungsweg südlich der Halde nach Westen bis zur Tilsiter Straße und von dort über Wirtschaftswege bis zur Gehrdener Straße. Über die K 231 besteht Anschluss an die B 217.

Zu den Antragsunterlagen gehören unter anderem ein UVP-Bericht, ein hydrogeologisches Gutachten, Prognosen zu Lärm und Staub sowie ein Fachbeitrag zum FFH-Gebiet „Binnensalzstelle am Kaliwerk Ronnenberg“. Für dieses Schutzgebiet wird eine Abweichung von den allgemeinen Schutzvorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes beantragt. Ebenfalls beantragt ist eine wasserrechtliche Erlaubnis, während der Bauphase Haldenwasser in die Fösse einzuleiten.

So lassen sich Einwendungen einreichen

Die Unterlagen sind bis Donnerstag, 29. Oktober, im Internet einsehbar, auf der Seite des LBEG unter www.lbeg.niedersachsen.de (Bergbau, Genehmigungsverfahren, aktuelle Planfeststellungsverfahren) und im Niedersächsischen UVP-Portal unter www.uvp-verbund.de.

Einwendungen kann jeder erheben, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, und zwar bis einschließlich Dienstag, 10. November. Sie gehen schriftlich per E-Mail an Ronnenberg@lbeg.niedersachsen.de oder per Post an das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, An der Marktkirche 9, 38678 Clausthal-Zellerfeld. Aus der Einwendung muss hervorgehen, welches Rechtsgut oder Interesse verletzt wird. Wer die Frist versäumt, ist mit Einwendungen bis zur Entscheidung ausgeschlossen, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Bei Unterschriftenlisten oder gleichlautenden Schreiben mit mehr als 50 Unterzeichnenden muss auf jeder unterschriebenen Seite eine Person mit Name, Beruf und Anschrift als Vertretung benannt werden. Ein Erörterungstermin kann nach Angaben des LBEG durch eine schriftliche Onlinekonsultation ersetzt werden.

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