TK-Versicherte werden in einer Klinik der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) bei der Aufnahme auf ihren Ernährungszustand untersucht. Das sieht ein Qualitätsvertrag vor, den die Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie, Infektiologie und Endokrinologie mit der Techniker Krankenkasse (TK) geschlossen hat, wie die MHH mitteilt. Bei Bedarf werden die Patientinnen und Patienten individuell beraten und behandelt, weitere Screenings folgen bei längerer Aufenthaltsdauer und bei der Entlassung. Die TK finanziert diese Leistungen über speziell vereinbarte Zuschläge.
Große Lücke zwischen Risiko und Diagnose
Viele Patientinnen und Patienten in deutschen Krankenhäusern seien mangelernährt, heißt es von der MHH, trotzdem werde das in Kliniken nur selten diagnostiziert und noch seltener behandelt. In prospektiven Studien liege die Rate bei mindestens 30 bis 70 Prozent. „Mangelernährung ist in deutschen Krankenhäusern ein unterschätztes Problem“, sagt die Ernährungsmedizinerin Privatdozentin Dr. Katharina Hupa-Breier, die an der MHH das interdisziplinäre Team für Ernährungsmedizin leitet.
Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus Würzburg hat sie repräsentative Krankenkassendaten aus der Datenbank des Instituts für angewandte Gesundheitsforschung Berlin ausgewertet. Danach wurde nur bei 1,16 bis 1,30 Prozent der stationären Patientinnen und Patienten eine Mangelernährung festgestellt. Von diesen Fällen wiederum wurden 2,77 bis 4,45 Prozent mit einer Ernährungstherapie behandelt.
Häufiger zurück in die Klinik
Patienten mit diagnostizierter Mangelernährung verstarben der Studie zufolge häufiger oder wurden öfter erneut stationär aufgenommen. Verglichen wurden sie mit einer nach Alter, Geschlecht und Begleiterkrankungen vergleichbaren Kontrollgruppe: Die Sterblichkeit innerhalb von 90 Tagen lag bei 18,2 Prozent gegenüber 7,3 Prozent. Innerhalb von 90 Tagen nach der Entlassung kamen 44,9 Prozent erneut ins Krankenhaus, in der Kontrollgruppe waren es 37,8 Prozent. Die Gesundheitskosten lagen im Jahr nach der Diagnose im Schnitt bei 18.052 Euro pro Person, das sind 4.396 Euro mehr als in der Kontrollgruppe.
Mangelernährung hat laut MHH nicht nur mit dem Körpergewicht zu tun. Der Begriff bezeichne ein anhaltendes Nährstoffdefizit, beispielsweise an Vitaminen, Mineralstoffen oder Eiweißen. Die Aufnahme von Nährstoffen und Kalorien könne durch Krebs, Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts, Infektionskrankheiten oder die Einnahme bestimmter Medikamente vermindert sein, erklärt Hupa-Breier.
Bundesausschuss soll Vorgaben festlegen
Bisher kümmern sich nach Angaben der MHH nur wenige Kliniken um das Thema. Als Gründe nennt sie mangelndes Bewusstsein für die Problematik und fehlende Vergütungsstrukturen im System der gesetzlichen Krankenversicherungen.
Die Daten und Erkenntnisse aus dem Qualitätsvertrag sollen auch dem Gemeinsamen Bundesausschuss zur Verfügung gestellt werden. Er hat im April 2026 mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz den Auftrag bekommen, Maßnahmen zur Sicherung der Qualität bei der Erkennung und Behandlung von Mangelernährung im Krankenhaus festzulegen. Hupa-Breier hofft, dass strukturierte Screenings und entsprechende Versorgungswege in Krankenhäusern so bald wie möglich verpflichtend werden.
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