Isernhagen hebt Straßenausbaubeitragssatzung auf, für Altfälle gilt sie weiter

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Die Gemeinde Isernhagen hat ihre Straßenausbaubeitragssatzung aufgehoben. Das geht aus den amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde vom Dienstag, 27. Oktober 2026, hervor.

Der Rat beschloss die Aufhebung in seiner Sitzung am Donnerstag, 3. September 2026. In Kraft trat sie laut Gemeinde am Freitag, 2. Oktober 2026. Die Satzung regelte Beiträge nach § 6 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen. Sie stammte aus dem Jahr 1998 und wurde 2008 geändert.

Die Aufhebung in Kürze
BeschlussRat der Gemeinde Isernhagen, Donnerstag, 3. September 2026BekanntmachungAmtsblatt Nr. 40, Donnerstag, 1. Oktober 2026In KraftFreitag, 2. Oktober 2026

Für Altfälle gilt die Satzung weiter

Ganz vom Tisch ist die alte Regelung nicht. Für straßenbauliche Maßnahmen, für die bis zum Inkrafttreten der Aufhebung eine sachliche Beitragspflicht entstanden ist, gilt die Straßenausbaubeitragssatzung nach Artikel 2 der Aufhebungssatzung weiterhin.

Den Wortlaut veröffentlichte die Gemeinde im Gemeinsamen elektronischen Amtsblatt der Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover, Nummer 40. Einsehen lässt er sich auch in den Diensträumen der Gemeinde, Bothfelder Straße 29, 4. Etage, Zimmer 405. Dafür ist ein Termin nötig, erreichbar unter 0511 6153 1031 oder info@isernhagen.de.

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