Bei einer Aktion gegen Planenschlitzer haben Polizei und Zoll an Autobahnen 1.378 Fahrzeuge kontrolliert, 210 davon in Niedersachsen. Die Kontrollen auf Rastanlagen und Parkplätzen liefen an drei Nächten zwischen Montag, 2., und Donnerstag, 5. November 2026, teilte das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) am Freitag, 6. November 2026, mit.
Das LKA koordinierte die sogenannten Joint Action Days „Planenschlitzen 2026“. Beteiligt waren Einsatzkräfte aus Niedersachsen, Hessen, Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen, die Bundespolizei und die Hauptzollämter Hamburg und Bremen. Das LKA beschreibt Planenschlitzen als Form des Ladungsdiebstahls: Ein kurzer Schnitt in die Lkw-Plane genüge, um einen Blick auf die Ladung zu werfen.
Geöffnete Plomben und Softair-Waffen
Die Einsatzkräfte stellten laut LKA mehrere Container fest, deren Plomben geöffnet worden waren. Sie deckten außerdem mehrere Fälle des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Kennzeichenmissbrauch und mindestens zwei Fälle von Trunkenheit im Verkehr auf. Sichergestellt wurden ein Einhandmesser und zwei geladene CO2-Softair-Waffen ohne das sogenannte F-Kennzeichen samt mehrerer Kartuschen und Munition.
In Niedersachsen kontrollierten die Einsatzkräfte 319 Personen. Die 19 Strafanzeigen im Land betreffen unter anderem Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Verkehr. Auf einem Parkplatz an der A 7 fiel eine aufgebrochene Plombe an einem Sattelauflieger auf.
Rund neun Millionen Euro Schaden im Jahr 2025
Planenschlitzer verursachten in Niedersachsen 2025 nach LKA-Angaben einen registrierten Schaden von rund neun Millionen Euro. Für Januar bis Oktober 2026 liegt die polizeilich bekannt gewordene Schadenssumme bei rund fünf Millionen Euro. Der tatsächliche Schaden dürfte laut LKA höher ausfallen.
Besonders gefährdet sind laut LKA Lastwagen auf Rastanlagen und Autobahnparkplätzen, wo sie während der vorgeschriebenen Ruhezeiten oft über mehrere Stunden stehen. Begehrt seien vor allem Waren mit hohem Wiederverkaufswert, darunter Elektronik, Markenbekleidung, Tabakwaren und Kosmetikprodukte.
Polizei bittet, jede Tat anzuzeigen
Die zuständigen Polizeibehörden werten die Erkenntnisse nun aus und prüfen mögliche Zusammenhänge mit bekannten Taten und Tätergruppierungen. Das LKA rät, auch versuchte Diebstähle und aufgeschlitzte Planen zu melden, selbst wenn keine Waren entwendet wurden.
Bildquellen
- Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Sitacuisses / Wikimedia Commons
- Bundesverwaltungsgericht in Leipzig: Polybert49 / Wikimedia Commons
- Aufgeschlitzte Plane an einem Sattelauflieger: Roschue, Wikimedia Commons (Ausschnitt)
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